...dein Wegbegleiter
Die Behandlungskosten orientieren sich am Umfang einer Untersuchung und Behandlung, dem erforderlichen Zeitaufwand, den durchzuführenden Maßnahmen unter Einbeziehung von Materialkosten und dem Schwierigkeitsgrad der Behandlung. Das Patientenrechtegesetz schreibt vor, dass vor Behandlungsbeginn auch die Honorarhöhe in einem Behandlungsvertrag festgelegt werden muss. Gesetzliche Krankenkassen dürfen Heilpraktikerleistungen nicht erstatten. Einige wenige Krankenkassen erstatten ihren Versicherten im Rahmen von Satzungsleistungen unter bestimmten Voraussetzungen einen Anteil. Bitte sprechen Sie Ihre Krankenkasse an. Wie oft eine Behandlung vorgenommen werden muss, lässt sich nicht vorhersagen. Es ist immer eine individuelle Frage, wie der Körper reagiert. Bitte bedenken Sie das immer.